Einen guten Schulstart!
©123RF (damedeeso)
Ein besonderes Schuljahr beginnt wieder...
- Es gilt Präsenzunterricht. Mit Unterrichtsbeginn am 14.September gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz. In der Grundschulstufe können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden. Für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet: an allen Schulen wird drei Mal wöchentlich getestet. Sobald verfügbar, werden an Grund- und Förderschulen die Selbsttests durch zwei Mal wöchentliche PCR-Pool-Test („Lollitest“) ersetzt.
- Quarantäne: Gibt es einen Infektionsfall in der Klasse, wird nicht mehr die Quarantäne für die ganze Klasse festgelegt. Sie wird auf die Schüler:innen mit unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt eingegrenzt.
Für die Erstklässler:
Um den ersten Schultag zu entspannen, sollten Kinder, die eingeschult werden, an ihrem ersten Schultag ein negatives Testergebnis mitbringen, einen PCR Test (max. 48 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt).
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