Schülerbeförderung: Antrag auf Kostenfreiheit

Schülerbeförderung: Antrag auf Kostenfreiheit
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Schon gewusst? Wenn Sie im Landkreis Dachau wohnen, können Sie einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges stellen...

Antrag auf Kostenfreiheit kann für folgende Schulen gestellt werden:

  • Öffentliche Förderschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Berufsfachschulen
  • Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
Voraussetzung ist insbesondere, dass die jeweils nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.
Sie können den Antrag für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen stellen (Ausnahme: private Förderschulen). Für staatlich genehmigte Schulen besteht kein Anspruch auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges.

Bezüglich der Leistungsgewährung für Grund- und Mittelschulen muss man sich an die Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes wenden.

Antrag online stellen: hier klicken

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