
Mehr Geld für Kinder

©Pixabay(Alexas Fotos)
Zuschüsse gibt es für, z.B.:
- notwendiges Schulmaterial
- Ausflüge mit der Schule
- Fahrkosten zur Schule
- Nachhilfe
- gemeinsames Mittagessen in der Schule
Für Krippen- und Kindergartenkinder kann man Zuschüsse für gemeinsames Mittagessen und Ausflüge beantragen.
Für Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeit:
Zuschüsse für z.B. Mitgliedsbeiträge für Vereine, Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik, Ferienfreizeiten.
Die Unterstützung kann für Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag beantragt werden, wenn sie oder die Eltern folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, bitte Antrag im Jobcenter stellen.
Weitere Informationen und den Antrag findet man unter:
www.landratsamt-dachau.de
oder: hier klicken
Man kann auch gerne anrufen. Die Kolleginnen und Kollegen der Sozialverwaltung beraten und helfen weiter:
(08131) 74-430, -273, -277 oder
E-Mail: sozialwesen@lra-dah.bayern.de
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (=Arbeitslosengeld II) erhält, kann einen Antrag beim Jobcenter Dachau stellen (08131 3329-0, Jobcenter-Dachau@jobcenter-ge.de)
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